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23. Mai 2022

Im neuen Grundrechtereport 2022, fordern wir ein Grundrecht auf Umweltschutz sowie eine Reform der Verbandsklagerechte.

Das Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland wurde heute vor 73 Jahren erlassen. Seitdem haben Umwelt- und Klimaschutz immer mehr an Bedeutung gewonnen und beeinflussen die Auslegung der Grundrechte in Deutschland. Ein eigenes, einklagbares Grundrecht auf Umweltschutz gibt es zwar noch nicht, doch auf Grundlage internationaler Verträge, wie der Aarhus-Konvention, sind die Klagerechte in Umweltangelegenheiten für Personen und Umweltverbände stark erweitert worden. Im Zuge der Planungsbeschleunigung geraten jedoch vor allem die Verbandsklagerechte immer wieder in Kritik.

Unsere UfU-Mitarbeiterinnen und Umweltjuristinnen Louisa Hantsche und Kathleen Pauleweit setzen sich im aktuellen Grundrechte-Report mit dieser Problematik innerhalb der in Art. 19 Abs. 4 Grundgesetz verankerten Rechtschutzgarantie auseinander und zeigen sowohl Umdenkungs- als auch Reformbedarf auf:

„Um den ökologischen Krisen und damit einhergehenden (potenziellen) Grundrechtseingriffen zu begegnen, sollte die verfahrensrechtliche Stellung von Umweltvereinigungen nicht weiter geschwächt, sondern vielmehr gestärkt werden. Umweltrechtsschutz darf nicht als Hemmschuh, sondern sollte als Unterstützung und wichtiges Korrektiv bei der Umweltplanung betrachtet werden.“

Der Grundrechte-Report wird seit 1997 von den zehn größten Bürgerrechtsorganisationen Deutschlands herausgegeben und beschreibt als „alternativer Verfassungsschutzbericht“ die Lage der Bürger- und Menschenrechte in Deutschland. Neben Autorinnen und Autoren der Herausgebenden Vereinigungen, werden regelmäßig auch Gastbeiträge renommierter Expertinnen und Experten aufgenommen. Wir freuen uns daher sehr, als eines der führenden Umweltinstitute im Bereich des Umweltrechts erstmals Teils des Grundrechte-Reports zu sein.

Der Report kann ab dem 25.05.2022 online bestellt werden.