Das Umweltrecht ist ein dynamisches Rechtsgebiet, das vor allem durch die Vorgaben der europäischen und internationalen Konventionen und Richtlinien bestimmt wird. Ein Schwerpunkt der Arbeit am UfU liegt auf den Rechten der Anwälte der Natur, also Beteiligungs-, Informations- und Klagerechten der Personen und Organisationen, die sich für den Schutz von Natur und Umwelt einsetzen.

In folgenden Teilgebieten des Umweltrechts verfügen die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Fachgebietes Umweltrecht & Partizipation über fundierte Expertise:

  • Umweltinformationsrecht
  • Beteiligungsrechte
  • Verbandsklagen
  • Wasserrecht
  • Bodenschutzrecht

Leistungen im Bereich Umweltrecht

  • rechtsempirische Studien
  • Rechtsvergleich
  • Gesetzesfolgenabschätzung / -evaluation
  • Erstellen von Leitfäden und Handreichungen
  • Modellprojekte
  • Durchführen von Workshops
  • Vortragstätigkeit
  • Beratung zur Umsetzung von umweltrechtlichen Vorgaben