Veranstaltungsankündigung: Berliner Schulen vor dem Hitzeschock? Klimaschutz Fachtagung am 15.11.23 in Berlin

Berliner Schulen vor dem Hitzeschock? Klimaschutz Fachtagung am 15.11.23 in Berlin

Wie verändern sich Lerninhalte und die praktische Arbeit in den Schulen durch immer neue Hitzerekorde? Was hilft gegen die Klimakrise? Die Fachtagung „Klimaschutz an Schulen“ bietet Impulsvorträge, Praxis-Workshops & den Austausch zwischen Aktiven aus dem Bereich der Umweltbildung. Den Auftakt macht Schulbau-Staatssekretär Dr. Torsten Kühne mit einer Keynote zur Berliner Schulbauoffensive und ihren Vorgaben zu Energieeffizienz, Hitzeanpassung und Solardächern.

Die kostenfreie Fachtagung ist als Fortbildung anerkannt und findet am Mittwoch 15.11.2023 von 14.00 bis 18.30 Uhr in Berlin-Charlottenburg statt. Anmeldungen sind weiterhin möglich: http://qrco.de/klimaft2023

Die Nachrichten im Jahr 2023 überschlagen sich: Neue Hitzerekorde, Überflutungen, Brände und Extremwetter. Die Klimakrise ist auch bei uns angekommen. Was bedeutet das für den Unterricht und die Lerninhalte in der Schule? Wie muss die bauliche Gestaltung der Schulen verändert werden? Wo liegen die größten Praxis-Hindernisse und wer unterstützt Lehrkräfte und alle anderen Nutzer*innen?

Diese und weitere Themen im Kontext Klimaschutz und Klimaanpassung werden bei der 25. Fachtagung Klimaschutz an Schulen mit dem Leitmotto „Kühler Kopf trotz Hitzeschock?“ von inspirierenden Gästen vorgestellt und gemeinsam diskutiert. Nach der Eröffnung durch Umwelt-Staatssekretärin Britta Behrendt wird Schulbau-Staatssekretär Dr. Torsten Kühne in einer Keynote „Die Berliner Schulbauoffensive und ihre Vorgaben zu Energieeffizienz, Hitzeanpassung, Solardächern“ vorstellen.

Im Anschluss an weitere fachliche Impulse und eine Panel-Diskussion finden 8 Praxis-Workshops statt. Die Themen reichen von der grünen Schulhofgestaltung über praktisches Energiesparen, die Einbeziehung von Solaranlangen in den Unterricht, Regenwasser- und Abfallprojekte bis zu Geheimtipps für spannende Klima-Aktionsstage.

Schulen sind als Orte des Lernens wichtige Impulsgeber und wirken bei der Transformation in die gesamte Gesellschaft. Die Fachtagung gibt dafür wichtige Impulse und Möglichkeiten zur Vernetzung. Zu diesem Austausch sind alle fachlich Interessierten aus Schulen, Verwaltungen, Politik, Energie- und Klimamanagement, Bildungsträgern und weitere Multiplikator*innen eingeladen.

Die Fachtagung wird vom Kompetenzzentrum Klimaneutrale Schulen des Umweltinstituts UfU e.V. durchgeführt. Sie findet im Rahmen des Projekts KlimaVisionen im Auftrag der Senatsverwaltung für Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt statt. Die Veranstaltung ist kostenfrei und als offizielle Fortbildung des Landes Berlin anerkannt.

Datum: Mittwoch 15. November 2023, 14.00-18.30 Uhr
Ort: OSZ Kfz, Gierkeplatz 1, 10585 Berlin-Charlottenburg
Anmeldung: https://www.ufu.de/fachtagung-klimaschutz-an-schulen-2023/

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Eröffnungsinput zu Klimamigration auf der 11. Sächsischen Asylinitiativen-Konferenz

Foto von Markus Spiske auf Unsplash

31. Oktober 2023

Am 28. Oktober 2023 fand in Dresden die 11. Sächsische Asylinitiativen-Konferenz zum Thema „Raus aus der Krise – Migration vorausschauend und menschenwürdig gestalten“ statt, veranstaltet vom Sächsischen Flüchtlingsrat, dem Kulturbüro Sachsen e.V. und der Heinrich-Böll-Stiftung Sachsen. Das UfU war dort mit dem Projekt KlimaGesichter vertreten. Die im Projekt qualifizierte Klimaschutz-Botschafterin Esthela Richter und UfU-Mitarbeiter Dr. Christoph Herrler hielten zur Eröffnung der Veranstaltung einen Input über Klimamigration.

Vor circa 60 Zuhörenden illustrierte Esthela Richter zunächst anhand eines realen Falles aus Ecuador, wie der Klimawandel die Umweltbedingungen dahingehend ändern kann, dass die Kindergeneration die Landwirtschaft und das Kunsthandwerk der Eltern im ländlichen Raum nicht weiter aufrechterhalten kann. Sie steht schon nicht mehr vor der Frage, ob sie migrieren sollte, sondern nur noch, ob diese Migration innerhalb der Landesgrenzen bleibt oder nicht.

Im Anschluss stellte Christoph Herrler zentrale Erkenntnisse aus der Forschung zu Klimamigration dar. Diese lässt sich etwa nur schwer in Zahlen fassen (gerade wenn Prognosen erstellt werden sollen), da der Klimawandel selten der alleinige Grund für Migrationsbewegungen ist. Nichtsdestotrotz ist er oft – mitunter auch für die Betroffenen unbewusst – ein beeinflussender Faktor und wird dies künftig im steigenden Maße sein. Wenngleich theoretisch jeder Mensch von Klimamigration betroffen sein kann, ist es wichtig zu betonen, dass die Fähigkeit zur Anpassung (hier spielen sozioökonomische Situation und Wohnort entscheidende Rollen) und die individuell unterschiedliche Vulnerabilität ein sehr breites Spektrum von Betroffenheit eröffnen. Anders als häufig medial suggeriert, ist beispielsweise Armut kein Faktor, der Migration bedingt, sondern eher ein Hindernis.

Auch wenn Aussagen über künftige Szenarien zu klimawandelinduzierter Flucht und Migration stets mit Ungewissheit verknüpft sind, so wurde im Input doch deutlich gemacht, dass diese kein Grund für Untätigkeit sein darf. Schon das im internationalen Klimaschutz etablierte Vorsorgeprinzip (Art. 3.3 UNFCCC) gebietet dies. Klimapolitik und Migrationspolitik sind keine strikt trennbaren Bereiche, sondern werden sich künftig immer enger verflechten. Deutschland und die Europäische Union sind daher (auch) aufgrund ihrer klimaethischen Verantwortung dazu aufgerufen, Migration vorausschauend und menschenwürdig zu gestalten!

Mehr Informationen zu Klimamigration und dem Projekt KlimaGesichter

UfU ist im Bundestag mit Expertenwissen gefragt!

16. Oktober 2023

Die Bundesregierung möchte mit dem Entwurf eines fünften Gesetzes zur Änderung verwaltungsverfahrensrechtlicher Vorschriften (5. VwVfGÄndG) die Corona-Notstandsregeln zur digitalen Öffentlichkeitsbeteiligung in dauerhaftes Recht übertragen. Die Regeln wurden im Zuge der Pandemie eingeführt, um Planungsverfahren von Infrastruktur in Deutschland und auch die damit verbundene Öffentlichkeitsbeteiligung in Zeiten von Lockdown weiterhin durchführen zu können. Der neue Entwurf soll die damals getroffenen Regeln nun in dauerhaftes Recht übertragen.

Der Entwurf wird der grundlegenden Herausforderung, die Öffentlichkeitsbeteiligung im digitalen Raum sicherzustellen, aus Sicht des UfU nicht gerecht. Etablierte Verfahrensstandards, die in der analogen Öffentlichkeitsbeteiligung noch festgeschrieben waren, drohen im aktuellen Entwurf zur Überführung in den digitalen Raum zu erodieren, insbesondere wird der Erörterungstermin unzulänglich in die digitale Ära transferiert. Das liegt mitnichten daran, dass Öffentlichkeitsbeteiligung im digitalen Raum nicht möglich ist oder zwangsweise eine schlechtere Qualität aufweisen muss, als wenn beispielsweise Erörterungstermine vor Ort stattfinden. Vielmehr ist das Fehlen einer mutigen Gesetzgebung dafür verantwortlich, dass die digitale Öffentlichkeitsbeteiligung weder praxisgerecht noch zeitgemäß ausgestaltet wird.

Um die Position des UfU und die Sicht von Umweltverbänden auf dieses Thema zu erläutern, wurde unser UfU Mitarbeiter Tom Grünberger (geb. Witschas) am Montag, den 16. Oktober 2023 zur öffentlichen Anhörung des Ausschusses für Inneres und Heimat zum Digitalisierungsschub in der Verwaltung eingeladen. Das UfU hat sich in einer Stellungnahme zu dem geplanten Gesetzesentwurf geäußert.

Das UfU setzt sich seit Jahrzehnten für gute Öffentlichkeitsbeteiligung ein. Aus unserer Sicht sind drei Punkte besonders relevant:

  1. Die Notwendigkeit eines guten Gesetzes zur Regelung von digitaler Öffentlichkeitsbeteiligung
    Digitale Öffentlichkeitsbeteiligung ist heutzutage ein zentrales Instrument für demokratische Teilhabe. Möchten wir wichtige Transformationen, wie den Umbau der Energienetze, in unserem Land nicht an der Gesellschaft vorbei vollführen, müssen Menschen einbezogen werden. Es gibt zahlreiche Studien die belegen, dass die Akzeptanz von Infrastruktur für beispielsweise Windkraftanlagen in Kommunen wächst, wenn diese vorher in die Planung mit einbezogen wurden. Ein Studie des UfU belegt außerdem, dass der qualitative Umweltnutzen von Infrastrukturvorhaben steigt, wenn Bürger*innen beteiligt werden. Im Jahr 2023 ist es selbstverständlich, dass diese Beteiligung auch digital möglich sein muss. Wir fordern deswegen die Verabschiedung eines eigenen Gesetzes für digitale Öffentlichkeitsbeteiligung. Der BUND und NABU haben im Frühjahr diesen Jahres dazu einen Gesetzentwurf vorgelegt, der vom UfU ausgearbeitet wurde.
  2. Im aktuellen Entwurf werden für die digitale Öffentlichkeitsbeteiligung insbesondere für eine Durchführung des Erörterungstermins per Videokonferenz zu hohe Hürden angesetzt. Der bereits vorhandene Werkzeugkasten für digitale Öffentlichkeitsbeteiligung wird im Gesetzesentwurf nicht ansatzweise ausgeschöpft. Das gilt besonders für hybride Erörterungstermine, die in diesem Entwurf überhaupt nicht vorgesehen sind. Aufgrund dieser Hürden wird fast immer nur ein Onlinekonsultationsverfahren angesetzt, bei welchem es keinen Austausch mehr zwischen den Beteiligten gibt. Das Onlinekonsultationsverfahren ist lediglich ein indirektes schriftliches Verfahren. Erörterungstermine und Beteiligung leben aber vom direkten Austausch der Planungskommission mit den beteiligten Einwandgebern. Dieser direkte Austausch vor Ort oder im digitalen Fall per Videokonferenz gibt Bürger*innen die Sicherheit, auch tatsächlich mit ihren Einwänden angehört zu werden und so an Planungsprozessen beteiligt zu werden. Ein schriftliches Einreichen von Einwänden, ohne die Sicherheit, dass diese tatsächlich gelesen und in die Entscheidung mit einbezogen werden, ist keine Beteiligung der Öffentlichkeit.
  3. Im Gesetzesentwurf sind keine Regelungen für die frühe Öffentlichkeitsbeteiligung enthalten. Obwohl alle Beteiligten, sogar die Behörden, frühe Öffentlichkeitsbeteiligung als hilfreich und sinnvoll erachten, findet sie im Gesetzesentwurf aktuell keinen Platz. Es liegt auf der Hand, dass eine frühe Beteiligung von Bürger*innen noch in der Planungsphase geringeres Konfliktpotential für das gesamte Projekt beinhalten und so auch langjährige Rechtsstreitigkeiten zu einem späteren Zeitpunkt reduzieren.

 

Die vollständige Anhörung kann unter diesem Link angeschaut werden: https://www.bundestag.de/dokumente/textarchiv/2023/kw42-pa-inneres-verwaltungsverfahren-971150 


UfU Projekt RevierUpgrade veranstaltet Events zur Jugendbeteiligung in Ostdeutschland

25. Oktober 2023

Das UfU Projekt RevierUpgrade. Wir. Jetzt. Nachhaltig. ist ein Projekt, das sich an junge Menschen in Ostdeutschland richtet. Gemeinsam mit der BUNDJugend gestalten wir seit 2022 in zahlreichen Workshops die Transformation des Lausitzer Reviers und des Mitteldeutschen Reviers mit. Die beiden Regionen erleben durch das Ende der Kohle einen starken Strukturwandel. Besonders betroffen: Junge Menschen! Möchte man in diesen Regionen die Zukunft ökologisch und umweltgerecht gestalten, ist es wichtig dass vor allem junge Menschen ihre Heimat mitgestalten können. Ansonsten erzeugt man Entfremdung und riskiert Abwanderung.

Das Projekt richtet sich explizit an die Bedürfnisse der jungen Menschen. Ihre Ideen und Handlungsspielräume sollen dabei den Raum bekommen, der leider häufig viel zu kurz kommt. Gerechtigkeits- und Partizipationsfragen spielen ebenso eine Rolle wie persönliche Perspektiven auf Engagement, Beruf sowie Wohnort und Lebensweltgestaltung.

Im Zuge des Projektes finden wieder zwei Veranstaltungen statt, in Leipzig und in Halle.


Das UfU hat einen neuen Vorstand

Das UfU hat einen neuen Vorstand

Am 30. August haben wir erfolgreich die Mitgliederversammlung 2023 durchgeführt. Zahlreiche Mitglieder sind erschienen und haben mit uns die weitere Zukunft des Vereins bestimmt. Wir haben den Haushalt 2023 beschlossen, über die letzten Aktivitäten im Verein berichtet und auch weitere Pläne für die Zukunft präsentiert. Abgeschlossen wurde die Mitgliederversammlung mit einem Grillfest.

Hauptpunkt war aber die Wahl eines neuen Vorstandes. Wir sind sehr dankbar, dass sich erneut Menschen bereit erklärt haben, den Verein in den kommenden Jahren mit ihrem Fachwissen zu begleiten und über die Entwicklung zu wachen.

Das UfU bedankt sich ganz herzlich bei allen Mitgliedern des Vorstandes für dieses Engagement!

Vorstandsvorsitzender

Adrian Johst begleitet das UfU schon seit seinem Gründungsjahr. Seit 2001 wirkt Herr Johst im Vorstand mit – zuerst als Beisitzer, dann als stellvertretender Vorsitzende. 2023 folgte er dann Dr. Michael Zschiesche als Vorstandsvorsitzender des Instituts. Herr Johst ist Diplom-Biologe und seit 1999 Geschäftsführer der Naturstiftung David.

1. Stellvertretender Vorsitz

Im Zuge der Graichen-Affäre hat sich der UfU-Vorstand auch mit Compliance Fragen beschäftigt. Bei der Neuwahl des Vorstandes im August 2023 wurde daher der Vorstand umgebaut. Der ehrenamtliche Vorstand ist nunmehr auch im BGB Bereich immer in der Majorität gegenüber dem hauptamtlichen geschäftsführenden Vorstand. Die Konsequenz, unser langjähriger Vorstandssprecher Dr. Michael Zschiesche gab den Vorsitz im UfU-Vorstand ab, um Platz zu machen für Adrian Johst als neuen Vorsitzenden. Zudem wurde Berthold Breid als Schatzmeister gewählt. Michael Zschiesche übernimmt ab sofort wie auch Florian Kliche den Posten des stellvertretenden Vorstandsvorsitzenden.

2. Stellvertretender Vorsitz
Florian Kliche ist ebenfalls Geschäftsführer im UfU und leitet das Fachgebiet Energieeffizienz und Energiewende im UfU. Herr Kliche ist Diplom Wirtschaftsingenieur und hat bereits eine Wahlperiode im UfU Vorstand hinter sich. Ab sofort wird Florian Kliche den zweiten stellvertretenden Vorsitz im Vorstand übernehmen.

Schatzmeister im Vorstand
Der Vorstand hat einen neuen Schatzmeister. Berthold Breid wird in Zukunft ein waches Auge auf die Finanzen des UfU haben. Berthold Breid ist Gründer und Geschäftsführer der Renewables Academy, einer international tätigen Organisation für Training und Capacity Building im Bereich Erneuerbare Energien und Energieeffizienz.

Beisitzende im UfU Vorstand

Dr. Bianca Schemel lernte das UfU 2009 als freiberufliche Mitarbeiterin kennen. Seit 2014 ist sie Teil des UfU-Vorstandes. Sie arbeitet als Wissenschaftlerin, Autorin und Dozentin. Ihre Expertise zum Thema Bildung für nachhaltige Entwicklung ist für das UfU immer wieder eine Bereicherung.

Beisitzende im UfU Vorstand

Sandra Kolberg ist Umweltwissenschaftlerin und war bereits in der vorherigen Periode ein Teil des UfU Vorstandes. Frau Kolberg ist eine von zwei Geschäftsführerinnen des GRÜNE LIGA Berlin e.V.

Beisitzender im Vorstand

Malte Schmidthals war von 1992 – 2016 Fachgebietsleiter im UfU und kennt das Institut deshalb ausgezeichnet. Herr Schmidthals arbeitet aktuell für das Institut für Zukunftsstudien und Technologiebewertung (IZT) auf dem Feld Bildung und digitale Medien. Schwerpunkte sind Ressourcen- und Klimaschutz und deren Einbindung in BNE und in die Berufliche Bildung. IZT und UfU sind Mitglieder im Ecornet, einem Verbund von acht Instituten der Sozial-Ökologischen-Forschung.

Beisitzender im UfU Vorstand

Dr. Reinhard Klenke war von Anfang an dabei. Er hat das UfU mitgegründet. Herr Dr. Klenke ist Diplom-Biologe und arbeitet für das Helmholtz Zentrum für Umweltforschung im Bereich der Naturschutzforschung. Er ist außerdem kommisarischer Fachgebietsleiter des Fachbereichs Naturschutz und Umweltkommunikation am UfU.

Mitarbeitendenvertretung im Vorstand

Sophie Dolinga vertritt die Interessen der UfU Mitarbeitenden im Vorstand. Sie wurde mit zwei weiteren Vertreter*innen von den Mitarbeitenden gewählt und auf der Mitgliederversammlung bestätigt. Frau Dolinga arbeitet als Politikwissenschaftlerin im Fachgebiet Umweltrecht und Partizipation. Sie beschäftigt sich als wissenschaftliche Mitarbeiterin mit Themen rund um Demokratie, Zivilgesellschaft und Partizipation.


Pressemitteilung: 30 Berliner Schulen für KlimaVisionen-Projekt gesucht

31. August 2023

Das neue Schuljahr hat begonnen und das UfU sucht 30 neue Schulen für das beliebte Projekt KlimaVisionen!

Pünktlich zum Schulstart sucht das UfU neue teilnehmende Schulen für das inzwischen viel beachtete Pilotprojekt KlimaVisionen in Berlin. In dem Projekt begleitet das UfU Schulen auf ihrem Weg zur Klimaneutralität und bindet dabei Schüler*innen, Lehrpersonal und auch andere Personengruppen der Schule mit ein. Das Projekt wurde bereits mehrfach ausgezeichnet und zahlreiche Schulen haben bereits teilgenommen.

Alle Informationen zu dem Projekt, dem Teilnahmeaufruf und zur Projektanmeldung sind über die untenstehenden Buttons zu erreichen:

Teilnahmeaufruf/Pressemitteilung (PDF)ProjektwebseiteTeilnahmeinformationen & Anmeldung

UfU Veranstaltung | Aus erster Hand Vol. 2

Aus erster Hand Vol. 2

Das neue Klimaschutzgesetz: Was wirklich notwendig wäre!

Datum: 11. September 2023
Uhrzeit: 17:00 – 18:30 Uhr

Ort: Digital
Kontakt: Jonas Rüffer

Die Bundesregierung möchte das Klimaschutzgesetz novellieren. Im Mittelpunkt der aktuellen Diskussion: Die mögliche Abschaffung der Sektorziele und damit der Verbindlichkeiten für Klimaschutz in Deutschland. Inmitten der aktuellen Debatte lädt das UfU zu seinem Diskussionsformat „Aus erster Hand“ ein, um den zukünftigen Weg Deutschlands zu Klimaneutralität zu beleuchten. Dieses exklusive Format bietet die Möglichkeit für Erkenntnisse und Diskussionen, bei welchem der renommierte Gast MdB (a.D.) Klaus Mindrup (SPD) seine Einsichten zur aktuellen Novelle des Klimaschutzgesetzes teilen wird.

Die Veranstaltung, welche am Montag, den 11. September 2023, von 17:00 bis 18:30 Uhr digital stattfindet, verspricht eine tiefgründige Analyse der jüngsten Änderungen des Klimaschutzgesetzes. Klaus Mindrup, langjähriges Mitglied des Deutschen Bundestages und 2021 Berichterstatter für das Klimaschutzgesetz seiner Partei, wird im Gespräch mit dem Juristen und Umweltrechtsexperten Dr. Michael Zschiesche seine Perspektiven zur aktuellen Klimapolitik und den geplanten Änderungen darlegen.

Der Fokus liegt auf den gegenwärtigen Vorschlägen der Bundesregierung zur Änderung des Klimaschutzgesetzes und auf den Anpassungen, die Klaus Mindrup für notwendig hält, um die Ziele der Treibhausgasneutralität bis 2045 zu erreichen.

Klaus Mindrup, ist Diplom-Biologe und eine Schlüsselfigur in der Klimapolitik der SPD. Er hat bereits vor der Veröffentlichung des konkreten Gesetzestextes Kritik an den geplanten Änderungen geäußert (Spiegel Interview;  Spiegle Podcast). Unsere Veranstaltung bietet eine einzigartige Gelegenheit, direkt von seiner Expertise zu profitieren und seine Sichtweise auf die aktuellen Herausforderungen und zukünftigen Möglichkeiten im Bereich Klimaschutz zu verstehen.

„Wir freuen uns sehr, Klaus Mindrup als Gast auf unserem „Aus erster Hand“ Event begrüßen zu können“, sagt Dr. Michael Zschiesche, Geschäftsführer des UfU. „Seine langjährige Erfahrung und tiefen Einblicke, was in der Praxis in Sachen Klimaschutz wirklich hilft, werden zweifellos neue Perspektiven auf die Klimapolitik eröffnen.“

Die Veranstaltung bietet eine einzigartige interaktive Plattform für Fragen aus dem Publikum. Interessierte können Fragen im Voraus oder während der Veranstaltung an jonas.rueffer@ufu.de senden oder im Chat stellen. Die regelmäßig stattfindende „Aus erster Hand“ Reihe des UfU ist darauf ausgerichtet, hochaktuelle Themen aus erster Hand zu präsentieren und den Dialog zwischen Experten und der Öffentlichkeit zu fördern.

Anmeldungen unter: https://www.ufu.de/aus-erster-hand-vol-2/

Datum: Montag, 11. September 2023; 17:00 – 18:30 Uhr

Ort: Digital

Moderator:
Dr. Michael Zschiesche, Jurist, Experte für Umweltrecht und Geschäftsführer des UfU.

Gesprächspartner:
Klaus Mindrup, Diplom-Biologe, aktiver Genossenschafter, Vorsitzender Energiedialog 2050 e.V, Senior Associate E3G Washington DC, Mitglied im Rat für Bürgerenergie, ehemaliges Mitglied des Deutschen Bundestages für die SPD, ehem. Umweltausschuss und Ausschuss für Bauen und Wohnen, ehem. Leiter der Begleitgruppe Klimaschutz der SPD-Bundestagsfraktion, ehem. Sprecher der Berliner SPD-Bundestagsabgeordneten, Arbeitsschwerpunkte: Sozialer Klimawandel- und Klimaschutz, Ausbau der Erneuerbaren Energien, Genossenschaftspolitik, Mieterstrom u.a.

Über das Format:
„Aus erster Hand“ ist ein neues Veranstaltungsformat im UfU, welches im Sinne eines parlamentarischen Abends/Frühstücks Interessierte zu verschiedenen Themen informieren soll. Der Fokus liegt dabei immer auf der Beantwortung von Fragen aus dem Publikum und somit auf dem Informationsgewinn aus erster Hand. Die Gäste werden vor der Fragerunde jeweils einer kurze Keynote geben. Die Veranstaltung wird in regelmäßigen Abständen vom UfU durchgeführt und findet digital statt.

Fragen:
Fragen an den Gast können vor und während der Veranstaltung an jonas.rueffer@ufu.de gesendet werden.

© Thomas Imo

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Öffentlichkeitsbeteiligung muss niedrigschwellig und digital verfügbar sein!

26. Juli 2023

Öffentlichkeitsbeteiligung muss niedrigschwellig und digital verfügbar sein.

Digitale Öffentlichkeitsbeteiligung in Deutschland gleicht einem Flickenteppich. In zahlreichen Fachgesetzen werden unterschiedliche Standards und Vorgehensweisen für die Beteiligung von Bürger*innen in Infrastrukturvorhaben festgesetzt – wenn sie überhaupt gesetzlich geregelt ist. Niedrigschwellige Möglichkeiten der Beteiligung sind jedoch ein essenzieller Bestandteil von Demokratien und zudem wichtig für die Akzeptanz von Infrastrukturvorhaben.

Öffentlichkeitsbeteiligung in Zeiten der Digitalisierung

Werden in Deutschland Infrastrukturvorhaben geplant, haben Bürger*innen das Recht, sich an diesen zu beteiligen, Informationen einzusehen und Einwände gegen die Vorhaben einzubringen. Das ist u.a. in der Aarhus-Konvention, den europäischen Richtlinien (u.a. UVP- oder Öffentlichkeitsbeteiligungsrichtlinie) und dem deutschen Planungs- und Zulassungsrecht geregelt. In Zeiten der Digitalisierung und auch als Lernerfahrung aus der Pandemie bedarf diese Art der Öffentlichkeitsbeteiligung einer dringenden Modernisierung. Zahlreiche Umweltverbände drängen inzwischen zu einer neuen übergeordneten Gesetzgebung für digitale Öffentlichkeitsbeteiligung.

Es braucht Standards bei gleichzeitiger Qualitätssicherung

Bisher wird die digitale Öffentlichkeitsbeteiligung durch zahlreiche Fachgesetze geregelt. Teilweise variiert das Vorgehen in der Beteiligung von Gesetz zu Gesetz. Die Folge sind Unübersichtlichkeit und Unklarheit. Soll jedoch das Mitspracherecht von Bürger*innen gewahrt werden, braucht es eine kluge Gesetzgebung, die Öffentlichkeitsbeteiligung sowohl digital, als auch analog regelt und sich an Grundsätzen der Nutzer*innenfreundlichkeit und dem einfachen Zugang zu Informationen orientiert. Zentrale Forderungen des UfU in einem vom UfU für BUND und NABU erstellten Gesetzentwurf zu digitalen Öffentlichkeitsbeteiligung sind:

  1. Einrichtung eines zentralen Beteiligungsportales
  2. Übersichtliche und strukturierte Bereitstellung von Unterlagen
  3. Keine Absenkung von Beteiligungsrechten durch Digitalisierung

Um die Qualität der zukünftigen Gesetzgebung zu sichern und auch die Umsetzbarkeit zu garantieren, bedarf es einer vernetzten Kommunikation zwischen den verschiedenen Akteuren der Öffentlichkeitsbeteiligung. Im Frühjahr haben wir einen fachlichen Austausch mit Vertreter*innen aus Wissenschaft, Umweltverbänden und Verwaltung mit Förderung der Heidehof Stiftung organisiert. Dabei diskutierten die Expert*innen aus Forschung und Praxis wie eine Gesetzgebung aussehen kann, die die Öffentlichkeitsbeteiligung modernisiert ohne Qualitätsverluste zu verzeichnen. Dazu gehört z.B., dass Informationen im Internet zugänglich und übersichtlich bereitgestellt werden oder dass in Zulassungsverfahren die eigenen Einwendungen mit den zuständigen Behörden direkt erörtert werden können

Behörden müssen bei der Umsetzung unterstützt werden

Neue gesetzliche Vorgaben allein werden die Öffentlichkeitsbeteiligung nicht modernisieren und in ihrer Qualität verbessern. Auch müssen bei den zuständigen Behörden personelle Kapazitäten und fachliche Kompetenzen für digitale Beteiligung aufgebaut werden. In unserem Projekt „E-Partizipation Umwelt“ werden konkrete Hilfestellungen für Behörden entwickelt, die digitale Beteiligungsformate umsetzen (wollen). In einem Praxisleitfaden werden zentrale Fragen beantwortet und praktische Hinweise gegeben. Etwa wenn es darum geht wann digitale Formate besonders gut geeignet sind, und wann nicht. Welche technischen Voraussetzungen gegeben sein müssen und welche besonderen Anforderungen sich ergeben, etwa an die Kommunikation mit den Teilnehmenden vorab oder an die Moderation während der Veranstaltungen.

Digitale Öffentlichkeitsbeteiligung ist ein zentraler Bestandteil der Transformation

In unserer Arbeit wird deutlich, dass es sowohl in der Gesetzgebung als auch in der Praxis noch viel Verbesserungspotenzial gibt. Digitale Beteiligung birgt die Chance Menschen niedrigschwellig und einfach einzubeziehen und somit Partizipationshürden zu senken. Dabei muss darauf geachtet werden, dass Standards der guten Beteiligung in Zukunft nicht verloren gehen.

Angesichts großer Herausforderungen dieses Jahrhunderts, wie der Klima- und Biodiversitätskrise, wird unsere Infrastruktur massiv umgebaut werden müssen. Vor allem die Bereiche Energieversorgung und der Mobilitätssektor sind betroffen. In der öffentlichen Debatte wird die Öffentlichkeitsbeteiligung oftmals für lange Planungsverfahren verantwortlich gemacht. Eine jüngst vom UfU veröffentlichte Studie zeigt allerdings welche positive Nutzen die Öffentlichkeitsbeteiligung auf die Umweltverträglichkeit der Infrastrukturvorhaben und die effiziente Durchführung von Verfahren hat.

Darüber hinaus ist das Mitspracherecht von Bürger*innen generell ein wesentlicher Bestandteil unseres demokratischen Systems. Nicht zuletzt bei solch einer großen gesellschaftlichen Herausforderung wie die Transformation zu einer zukunftsfähigen Gesellschaft, die mit erklärten sozialen und ökologischen Zielen übereinstimmt, ist sie unabdingbar. Wie die Öffentlichkeitsbeteiligung in Bezug auf Infrastrukturprojekte in Zukunft moderner und niedrigschwelliger umgesetzt werden kann, erforschen wir weiterhin am UfU.


UfU PM: 25 Jahre Aarhus-Konvention – UfU fordert moderne Standards in der Öffentlichkeitsbeteiligung

18. Juli 2023

25 Jahre Aarhus-Konvention – UfU fordert moderne Standards in der Öffentlichkeitsbeteiligung

Anlässlich des 25-jährigen Jubiläums der Aarhus-Konvention, die die Rechte der Öffentlichkeit und Umweltorganisationen im Natur- und Umweltschutz gewährleistet, formulieren Umweltverbände, mit Unterstützung des UfU, einen Gesetzentwurf für eine zeitgemäße Einbeziehung der Bevölkerung.

Die Aarhus-Konvention garantiert Bürger*innen und Verbänden das Recht auf Information, Beteiligung und den Zugang zu Gerichten in Umweltangelegenheiten. Vor 25 Jahren unterzeichnet ist sie die wichtigste Grundlage, um die Beteiligung der Zivilbevölkerung in Infrastrukturverfahren zu gewährleisten. Durch die Digitalisierung bedürfen die in nationales Recht umgewandelten Regelungen einer Modernisierung.

In einem Gesetzesvorschlag von Nabu und BUND, erstellt durch das Unabhängige Institut für Umweltfragen (UfU), präsentieren Umweltverbände ihre Vorschläge zu einem modernen Beteiligungsgesetz. Hintergrund ist ein Referentenentwurf des Bundesinnenministeriums, der zwar ebenfalls eine Modernisierung der Beteiligungsgesetzgebung plant, den Verbänden aber nicht ambitioniert genug ist. Dr. Michael Zschiesche, Geschäftsführer vom UfU: „Wir begrüßen den Referentenentwurf des Bundesinnenministeriums. Leider bleibt dieser jedoch hinter den Anforderungen in Bezug auf Nutzerfreundlichkeit der Informationen, Moderation und niedrigschwelligem Zugang zu Erörterungsterminen auf. Hier fehlen uns die Ambitionen, die digitale Beteiligung heute schon ermöglicht.“

Tatsächlich herrscht in der Bereitstellung von Informationen Wildwuchs. In den zuständigen UVP-Portalen werden Informationen von Behörden teilweise derart kryptisch benannt und unsortiert in großer Anzahl hochgeladen, dass der einfache Zugang zu wichtigen Informationen für die Zivilgesellschaft nicht gegeben ist. Auch Onlinekonsultationen und andere Beteiligungsformate sind bisher nur mit einigen Hürden zu erreichen.

Die Beteiligung der Zivilgesellschaft an Infrastrukturprojekten ist von zentraler Bedeutung, gerade wenn diese großflächig sind (z.B. Windkraftanlagen), um in der Bevölkerung Akzeptanz für die Projekte herzustellen. Eine kürzlich durchgeführte Studie vom UfU, Öko-Institut und der Leuphana Universität bestätigt die positiven Effekte der Beteiligung auf die Qualität im Umweltschutz und die Akzeptanz der Infrastrukturprojekte.

Die Aarhus-Konvention, vor 25 Jahren von 35 Vertragsstaaten unterzeichnet, stellt einen einzigartigen Paradigmenwechsel dar, indem sie die Bürgerbeteiligung in den Mittelpunkt der Umweltpolitik stellt. Das Recht auf Information, Beteiligung und der Zugang zu Gerichten wird mit diesem völkerrechtlichen Vertrag bindend und ermöglicht Bürger*innen und Umweltorganisationen fortan, Informationen über die Einhaltung umweltrechtlicher Vorschriften zu erhalten und die Rechte von Natur und Umwelt notfalls nötig vor Gericht einzuklagen. Die Aarhus-Konvention ist damit eine der wichtigsten Grundlagen für die Arbeit von Umweltorganisationen, insbesondere in den Bereichen Umweltrecht und Partizipation.

Das Unabhängige Institut für Umweltfragen ist ein wissenschaftliches Institut und eine Bürgerorganisation mit dem Anliegen, bürgernah und zeitkritisch die umweltpolitische Entwicklung schwerpunktmäßig in den neuen Bundesländern zu analysieren und zu befördern. Weitere Informationen zum UfU sind unter https://www.ufu.de zu finden.

Ansprechpartner für diesen Themenkomplex ist Dr. Michael Zschiesche (michael.zschiesche@ufu.de).
Presseanfragen bitte an Jonas Rüffer (jonas.rueffer@ufu.de) senden.

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IGAMon-Dog gewinnt 2. Platz beim Umweltpreis Sachsen-Anhalt

©Anne Zylinski, Wilde Pfoten Fotografie

05. Juli 2023

Pressemitteilung: IGAMon-Dog gewinnt 2. Platz beim Umweltpreis Sachsen-Anhalt

Das Bürgerwissenschaftsprojekt IGAMonDog des Unabhängigen Instituts für Umweltfragen (UfU), Helmholtz-Zentrums für Umweltforschung (UFZ) und Wildlife Detection Dogs e.V., wurde mit dem zweiten Platz des Umweltpreises Sachsen-Anhalts ausgezeichnet. In dem Projekt werden private Hundehalter*innen und deren Hunde zu ehrenamtlichen Artenspürhundeteams ausgebildet, um invasive Arten zu finden.

Das Projekt IGAMonDog wird in Kooperation mit, dem Helmholtz-Zentrum für Umweltforschung (UFZ) und dem Verein Wildlife Detection Dogs e.V. seit April 2021 umgesetzt. Private Hundehalter*innen werden in diesem Projekt gemeinsam mit ihren Hunden zu ehrenamtlichen Artenspürhundeteams ausgebildet. Das Pilotprojekt soll testen, inwiefern sich das zeitintensive Ausbildungskonzept für das Monitoring von invasiven Arten, im ersten Schritt Pflanzenarten, eignen. Die ersten Teams der beiden Ausbildungsjahrgänge konnten schon erfolgreiche Feldeinsätze durchführen und ihre Zielarten mit den Hunden kartieren.

Invasive gebietsfremde Arten sind nichtheimische Arten, welche sich in den Gebieten in die sie verschleppt wurden dominant ausbreiten können. Somit besteht die Gefahr, dass heimische Pflanzen und Tiere, die in empfindlichen Ökosystemen stark voneinander abhängig sind, verdrängt oder auch die Gesundheit von Menschen eingeschränkt wird. Um die Verbreitung invasiver Pflanzenarten eindämmen zu können, sind Informationen über das Vorkommen und zur Ausbreitung erforderlich. Bürgerwissenschaften können die Wissenschaft bei der Forschung nach diesen Fragestellungen großflächig unterstützen, wie in diesem Fall bei der Kartierung von invasiven Pflanzen.

Das Projekt findet schwerpunktmäßig in Sachsen-Anhalt, Sachsen und Berlin statt und das Projekt IGAMon-Dog hat sich aus diesem Grund für den Umweltpreis Sachsen-Anhalt beworben. Der Umweltpreis wird seit 27 Jahren von der Stiftung Umwelt, Natur- und Klimaschutz (SUNK) des Landes vergeben; er ist 2023 mit insgesamt 20.000 Euro dotiert – das Umweltministerium steuert in diesem Jahr 5.000 Euro bei. Das Motto lautete „Innovativ für die Umwelt“; gesucht waren „Umweltvisionäre“ mit frischen Ideen, innovativen Projekten oder neuartigen Ansätzen. Für den zweiten Platz erhält das Projekt IGAMon-Dog 5.000 Euro Preisgeld.

Wir danken der Jury für die Auszeichnung dieses Herzensprojekts und all unseren Projektteilnehmer*innen für ihre Unterstützung. Bei ausreichender Förderung und Finanzierung hat das Projekt ein großes Potential zur Skalierung. Es werden ca. 10 Millionen Hunde in Deutschland gehalten. Sollte nur ein kleiner Bruchteil davon gemeinsam mit ihren Halter*innen zu solchen Artenspürhunden ausgebildet werden, könnten Forschung und Behörden mit deutlich mehr Daten über das Vorkommen und die Ausbreitung verschiedener IGA in unseren Ökosystemen versorgt werden.

Pressemitteilung als PDF