Erneuerbare können Arbeitsmärkte stärken

09. November 2021

Erneuerbare können Arbeitsmärkte stärken

Der ambitionierte Ausbau von erneuerbaren Energien birgt ein großes Potenzial zur Schaffung neuer Jobs, zeigt Teil 1 der Co-benefits Knowledge Commons Factsheets Series 2021/2022

Teil 1 der Edition 2021/2022 der Co-benefits Knowledge Commons gibt einen Einblick in den aktuellsten Stand der Forschung zu erneuerbaren Energien und damit verbundenen Entwicklungen von Arbeitsmärkten. Die Veröffentlichung zeigt: Erneuerbare können in vielen Ländern nachhaltige Job schaffen und das Geschlechterverhältnis bei Arbeitsplätzen im Energiesektor verbessern.

Um diese Entwicklungschancen voll ausschöpfen zu können, ist ein ambitionierter Ausbau von erneuerbaren Energien unerlässlich. Regierungen sollten diesen jedoch mit unterstützenden Politiken in Sektoren wie Forschung und Entwicklung sowie Bildung begleiten, um so den für die Energiewende notwendigen Pool an Fachkräften, Wissen und Know-how aufzubauen.

Die Co-benefits Knowledge Commons Factsheet Edition Employment opportunities and skill requirements möchte politische Entscheidungsträger*innen mit Fachorganisationen und Kontaktpersonen vernetzen, um weiterhin Beschäftigungspotenziale zu quantifizieren und politische Handlungsoptionen zu beurteilen. So können Co-benefits für Menschen und Gemeinschaften zugänglich gemacht werden. Die Factsheets bauen zudem eine Brücke zwischen Wissenschaftler*innen und Entscheidungsträger*innen, indem sie letzteren verlässliche Daten zur Kopplung von klimafreundlicher Energieplanung mit der nachhaltigen Schaffung von Arbeitsplätzen an die Hand geben.

Die Factsheet Serie wird vom Projekt COBENEFITS, in Zusammenarbeit mit der Sustainable Energy Jobs Working Group unter der Coalition for Action der IRENA veröffentlicht. UfU hat gemeinsam mit dem IASS die Knowledge Commons Factsheet Series kuratiert. Die Veröffentlichung kann auch auf der COBENEFITS Projektseite aufgerufen werden.


Siebte Vertragsstaatenkonferenz der Aarhus-Vertragsparteien (MoP 7)

https://unece.org/environmental-policy/events/Aarhus_Convention_MoP7

03. November 2021

UN-Verhandlungen zur Förderung der Umweltdemokratie

Am 30. Oktober 2021 wird die Aarhus-Konvention – die Konvention über den Zugang zu Informationen, die Öffentlichkeitsbeteiligung an Entscheidungsverfahren und den Zugang zu Gerichten in Umweltangelegenheiten – zwanzig Jahre alt. Wenige Tage zuvor kamen die Vertragsparteien, Unterzeichnerstaaten, internationalen Organisationen, die Zivilgesellschaft und andere Interessengruppen in Genf zusammen, um die Errungenschaften und aktuellen Herausforderungen bei der Förderung von Umweltdemokratie, digitaler Transformation und nachhaltiger Entwicklung zu diskutieren. Die Diskussionen zur Aarhus-Konvention und ihr PRTR-Protokoll – das Kiew-Protokoll über Schadstofffreisetzungs- und –verbringungsregister –  konzentrierten sich darauf, wie nachhaltige Infrastrukturen und Raumplanung gefördert werden.

Das Ziel der Aarhus-Konvention und seines Protokolls ist der Schutz des Rechts jeder Person gegenwärtiger und künftiger Generationen auf ein Leben in einer seiner Gesundheit und seinem Wohlbefinden zuträglichen Umwelt zu leben. Dieses Ziel erweist sich heute angesichts der zahlreichen ökologischen Krisen als noch wichtiger denn je. Trotz beachtlicher Erfolge stehen viele Länder noch vor großen Herausforderungen im Umwelt- und Menschenrechtsschutz. Zahlreiche Regierungen ergriffen angesichts der Coronavirus-Pandemie (COVID-19) Maßnahmen, die die bürgerlichen Freiheiten im Umweltbereich einschränken. Viele Regierungen riefen nationale Notstände aus und verabschiedeten zahlreiche Maßnahmen, die zwar vordergründig die Ausbreitung des Virus einschränken sollten. Häufig gingen damit jedoch auch erhebliche Einschränkungen der Versammlungs- und Bewegungsfreiheit einher. Die COVID-Maßnahmen beschnitten oder haben das Potential, auch das Recht der Öffentlichkeit auf Zugang zu Informationen, auf Beteiligung an Entscheidungsverfahren und auf Zugang zu Gerichten in Umweltangelegenheiten zu beschneiden. Gleichzeitig leistete die Pandemie der Digitalisierung der Umweltverwaltung und der digitalen Beteiligung der Öffentlichkeit enormen Vorschub.

Vom 18. bis 22. Oktober 2021 fanden im Nationalpalast im Schweizer Genf Verhandlungen zwischen Vertragsparteien der Aarhus-Konvention und des PRTR-Protokoll statt, um die aktuellen Entwicklungen zu beraten:

Dates Meetings
18. bis 20. Oktober 2021 Siebte Vertragsstaatenkonferenz der Aarhus-Vertragsparteien (MoP 7)

Seventh session of the Meeting of the Parties to the Aarhus Convention

21. Oktober 2021 Gemeinsames hochrangiges Segment der Aarhus- und PRTR-Parteien

Joint High-level Segment under the Meetings of the Parties to the Aarhus Convention and its Protocol on PRTRs 

22. Oktober 2021 Vierte Vertragsstaatenkonferenz der PRTR-Vertragsparteien (MoPP 4)

Fourth session of the Meeting of the Parties to the Protocol on PRTRs 

 

Die Beschlüsse des Aarhus-Konvention Compliance-Ausschusses

Im Rahmen des MoP 7 bestätigten die Aarhus-Vertragsparteien insgesamt 20 Feststellungen und Empfehlungen des Aarhus-Konvention Compliance-Ausschusses (Aarhus-Ausschuss). Auf drei Beschlüsse, die sich auf die Nichteinhaltung der Aarhus-Konvention durch Deutschland (1.) und die Europäische Union (2.) beziehen, sind hervorzuheben. Auch auf einen Beschluss zu Weißrussland (3.) ist einzugehen.

1. Zugang zu Gericht für Umweltverbände in Deutschland

Die Vertragsparteien nahmen die Feststellungen und Empfehlungen des Aarhus-Ausschusses gegen Deutschland an (ACCC/C/2016/137). Das Komitee stellte fest, dass Deutschland gegen das internationale Aarhus-Recht verstößt. Das Anerkennungskriterium der basisdemokratischen Verfasstheit für Umweltvereinigungen ist zu streng. Das Kriterium verwehrt in unzulässiger Weise, dass Umweltverbände Umweltentscheidungen vor deutschen Gerichten prüfen lassen können.

Aus diesem Grund verpflichten die Aarhus-Parteien Deutschland nun, deutsches Recht zu ändern. Ganz konkret ist § 3 Absatz 1 Satz 2 Nummer 5 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes zu streichen. Durch die Gesetzesänderung werden zukünftig Umweltstiftungen wie WWF Deutschland oder Vereine wie Greenpeace Deutschland klagen können.

UfU wird diesen Anpassungsprozess mit seiner Expertise in den kommenden Monaten begleiten.

 

2. Zugang zu Gericht in der Europäischen Union

Die Europäische Union ist selbstständige Vertragspartei der Aarhus-Konvention. Auch sie muss Aarhus-Recht einhalten. In gleich zwei öffentlichen Rügeverfahren stellte der Aarhus-Ausschuss fest, dass der europäischen Öffentlichkeit und Umwelt-NGOs kein ausreichender Zugang zu europäischen Gerichten gewährleistet wird.

Die Aarhus-Vertragsparteien nahmen die Feststellungen und Empfehlungen des Aarhus-Ausschusses zum Fall ACCC/C/2008/32 an, nachdem die Europäische Union diese Annahme (engl. „endorsement“) bei der letzten Vertragsstaatenkonferenz in Budva (Montenegro) auf dem MoP 6 im Jahr 2017 blockierte. Die NGOs hofften, dass mit dieser Annahme auch gleichzeitig die Feststellungen und Empfehlungen zum Fall (ACCC/C/2015/128) angenommen werden. Aufgrund der erneuten Blockadehaltung durch die Europäische Union, wurden die Feststellungen und Empfehlungen des Aarhus-Ausschusses diesbezüglich nicht verabschiedet. Die Bestätigung der Feststellungen und Empfehlungen des Aarhus-Komitees wurde erneut auf die nächste Vertragsstaatenkonferenz in rund vier Jahren verschoben. Die NGO-Delegation konnte zumindest darauf hinwirken, dass die Vertragsparteien festhalten, dass diese erneute Sonderbehandlung bzw. Ausnahmeentscheidung für die Europäische Union in keiner Weise eine Praxis im Rahmen des Aarhus-Übereinkommens begründet.

Das UfU wird auch in den kommenden Jahren dafür kämpfen, dass Bürger*innen und Umwelt-NGOs Umweltentscheidungen, wie zum Beispiel europäische Beihilfeentscheidungen, auf EU-Ebene überprüfen lassen können. Eine erneute Änderung der gerade erst novellierten Aarhus-Verordnung ist dafür unumgänglich.

Mehr Informationen zur Aarhus-Konvention und ihrer Umsetzung in der Europäischen Union und Deutschland siehe: http://www.aarhus-konvention.de/

 

3. Schutz von Umweltschützer*innen und NGOs in Weißrussland

Die Verhandlungen wurden von den akuten Menschenrechtsverletzungen in Weißrussland überschattet, die gegenüber Umweltschützer*innen verübt wurden. Zum ersten Mal in der zwanzigjährigen Vertragsgeschichte wurde eine beschwerdeführende NGO, die belarussische NGO „Ecohome“, während eines laufenden öffentlichen Beschwerdeverfahrens aufgelöst. Die Staatengemeinschaft reagierte auf die Verletzungen fundamentaler Rechte von Umweltschützer*innen damit, dass Weißrussland ab dem 1. Februar 2022 seine besonderen Rechte und Privilegien unter der Konvention entzogen werden, sollte Weißrussland „Ecohome“ nicht wieder als öffentlichen Verein anerkennen.

Das UfU verurteilt die Bestrafung, Verfolgung oder Belästigung von Umweltschützer*innen auf das Schärfste! Das UfU unterstützt alle weißrussischen Umwelt-NGOs und Umweltschützer*innen im Rahmen seiner Möglichkeiten.

 

Weitere Ergebnisse:

UN-Sonderberichterstatter*in für Umweltschützer*innen

Aufgrund der sich verschlechternden Menschenrechtslage in Weißrussland und anderen Vertragsstaaten, wo Umweltschützer*innen zunehmend bestraft, verfolgt oder belästigt werden, installierten die Aarhus-Parteien einen sog. English „Rapid Response Mechanism“. Im Zuge dessen wird im Jahr 2022 ein*e UN-Sonderberichterstatter*in für Umweltschützer*innen berufen, um international Menschenrechtsverletzungen sichtbar zu machen.

Zwei neue Mitglieder im Aarhus-Ausschuss

Die Aarhus-Parteien folgten nicht nur zahlreichen Feststellungen und Empfehlungen des Aarhus-Ausschusses, sondern sie wählten ebenfalls zwei neue Mitglieder in das quasi-gerichtliche UN-Gremium. Die ehemalige Richterin des Europäischen Gerichtshofs Eleanor Sharpsten und unser langjährige und geschätzte UfU-Kollegen Thomas Schomerus. Mehr Informationen rund um seine NGO-Nominierung sind hier zu finden: https://www.ufu.de/en/nomination-of-prof-dr-thomas-schomerus-to-serve-the-aarhus-committee-of-the-united-nations-by-a-strong-alliance-of-european-environmental-ngos/

Guinea-Bissau erster afrikanischer Vertragsstaat der Aarhus-Konvention

Ein historisch bedeutsames Ereignis auf dem MoP 7 war der Beitritt des westafrikanischen Landes Guinea-Bissau zur Aarhus-Konvention. Damit hat die Vertragsstaatenkonferenz den ersten Staat außerhalb der UNECE-Region in den Kreis der Aarhus-Staaten aufgenommen. Die gemeinsame Hoffnung ist, dass dieser vorbildhafte Schritt weitere Staaten Asiens oder Afrikas animiert, wie beispielsweise die Mongolei oder Usbekistan, der Konvention zur Umweltdemokratie beizutreten.

GVO-Novelle fehlt nur noch ein Vertragsstaat zum Inkrafttreten

Albanien hat als 32. Staat die GVO-Novelle ratifiziert. Diese sieht die öffentliche Beteiligung an geplanten Freisetzungen gentechnisch veränderter Organismen (GVOs) vor. Damit fehlt nur noch die Ratifizierung der GVO-Novelle von einer der folgenden Staaten, damit die Vertragsänderung der Aarhus-Konvention völkerrechtlich in Kraft tritt: Armenien, Aserbaidschan, Weißrussland, Kasachstan, Kirgisistan, Nordmazedonien, Tadschikistan, Turkmenistan und Ukraine.

Goodbye Jeremy Wates als Aarhus-NGO-Beobachter!

Den intergouvernementalen Verhandlungen, die erstmals im hybriden Format stattfanden, wohnten zahlreiche nichtstaatliche Beobachterorganisationen aus dem NGO-Sektor und der Wissenschaft bei. Zukünftig wird unsere Kollegin Summer Kern vom österreichischen Ökobüro eine besondere Rolle im zwischenstaatlichen Prozess einnehmen. Sie löst Jeremy Wates, Generalsekretär des European Environmental Bureau (EEB), als offizielle NGO-Beobachterin ab. Wir sagen Danke Jeremy für deinen langjährigen bedeutenden Beitrag zur Förderung der Umweltdemokratie!

Wo und wann genau die nächste Aarhus- und PRTR-Vertragsstaatenkonferenz (MoP 8 und MoPP 5) in rund vier Jahren stattfinden wird, ist noch unklar. Klar ist aber, dass das UfU auch dort wieder als unabhängiger NGO-Beobachter dabei sein wird!

Mehr Informationen rund um den MoP 7 und MoPP 4 sind hier zu finden: https://unece.org/climate-change/press/governments-and-stakeholders-strengthen-commitment-environmental-democracy

 

Weitere Fragen rund um die Vertragsstaatenkonferenzen beantwortet: Larissa Donges
Pressekontakt: Jonas Rüffer


Lokale Klimakleinprojekte in Mittelvietnam gehen in die dritte Runde

01. November 2021

Wie in den Vorgängerprojekten in 2019 und 2020 unterstützt das UfU auch in diesem Jahr wieder lokale Kleinprojekte in Mittelvietnam für die Sensibilisierung von verschiedenen Bevölkerungsgruppen für lokale Fragen des Klimawandels und für klimafreundlichere Handlungsoptionen sowie für den Kapazitätsaufbau der Jugend für mehr Klimaschutzmaßnahmen. Mit Mitteln des Klimafonds des Auswärtigen Amtes und in Zusammenarbeit mit dem Mientrung Institute for Scientific Research (MISR) ermöglicht das UfU talentierten und jungen Vietnames*innen ihre eigenen Projektideen zu entwickeln und vor Ort umzusetzen.

Anfang des Jahres konnten sich junge Menschen aus Mittelvietnam mit ihren eigenen Projektideen beim Ideenwettbewerb des UfU und MISR bewerben. Von allen Bewerbungen wurden die vier besten Projektideen für eine Förderung und anschließende Umsetzung ausgewählt.

In diesem Jahr wurden die folgenden Kleinprojekte ausgewählt:

  • Sensibilisierung für den Klimawandel durch einen Schulgarten. Ein Demonstrationsprojekt an der Hoa Phuoc Grundschule, Hoa Vang Bezirk, Da Nang Stadt. Projektentwicklung und –umsetzung durch die Studierenden Kieu Thi Phuong, Phan Minh Luu An, Van Thi Thao Vy, Bui Van Quoc Trung und Tran Quang Huy.
  • Sensibilisierung der Öffentlichkeit für die Kohlenstoffspeicherkapazität von Seegraswiesen zur Eindämmung des Klimawandels und zur Minimierung von Aktivitäten, die zu einer Verschlechterung des Seegrasökosystems in der Lagune von Lang Co in der Provinz Thua Thien Hue führen. Projektentwicklung und –umsetzung durch die Studierenden Nguyen Huu Chi Tu und Nguyen Tu Uyen.
  • Gründung eines Clubs zur Prävention und Anpassung an den Klimawandel im Bezirk An Dong in der Stadt Hue. Projektentwicklung und –umsetzung durch die jungen Lehrenden Le Thi Thanh Nhan und Tran Thi Ngoc Cam des Hue Medical College.
  • Erhöhung des Bestands an einheimischen Baumarten und eines Produktionswaldes im Dorf Cam Nghia, Bezirk Cam Lo, Provinz Quang Tri. Projektentwicklung und –umsetzung durch Nguyen Van Ky Truong, Nguyen Xuan Tam und To Minh Hanh.

Das Gesamtprojekt und der Start der vier Kleinprojekte wurden mit einem Kick-Off-Workshop am 26. September offiziell eingeläutet. Unter den 25 Teilnehmenden befanden sich neben den Projektteams die Mentor*innen einiger Teams, einige Projektgewinner*innen aus den letzten Jahren sowie weitere interessierte junge Menschen. In einer freundlichen und produktiven Atmosphäre wurde seitens des UfU eine Einführung in Projektmanagement gegeben, während im Anschluss die Herausforderungen und Vorhaben aller Projekte diskutiert und Lösungs- und Verbesserungsvorschläge gemeinsam erörtert wurden. Bis Ende Februar 2022 werden die Kleinprojekte nun unter der Unterstützung von UfU und MISR implementiert und begleitet.


Infrastrukturplanung: zielkompatibel, partizipativ und effizient!?

29. Oktober 2021

Infrastrukturplanung – Aber richtig!

Der Infrastrukturausbau in Deutschland muss sich mehr und mehr an gesteigerten Klimazielen und den Dekarbonisierungsnotwendigkeiten orientieren. Gleichzeitig braucht es weiterhin die Beteiligung der Öffentlichkeit, um die Bevölkerung bei den anstehenden Veränderungsprozessen einzubeziehen sowie die demokratischen Errungenschaften zu gewährleisten. Das Heben von Effizienzpotentialen in Planungsprozessen gilt daher als Schlüssel, um zielgerichteter in den kommenden Jahren den Infrastrukturausbau zu bewältigen.

Die Ecornet-Institute forschen seit langem in diesem Bereich. Neben Evaluationsprojekten kümmern sie sich auch um neuartige Planungskonzepte. In der Veranstaltung sollen daher Möglichkeiten und Grenzen der Planungsbeschleunigung thematisiert und sinnvolle Ansätze zusammen mit Experten*innen diskutiert werden.

Veranstalter: Ecological Research Network (Ecornet)
   
Datum: Mittwoch, 10. November 2021

16:00-17:30 Uhr

   
DURCHFÜHRUNG: Online als digitale Veranstaltung

Die Zugangsdaten erhalten die Teilnehmenden im Vorfeld der Veranstaltung per Mail.

   
Programm und Anmeldung: www.ecornet.eu/10-jahre-ecornet/infrastrukturplanung
 
HINTERGRUND: Deutschland muss umgebaut werden: Die ambitionierten Klimaziele erfordern neue Infrastrukturen. Rad- und Fußwege, Wärmenetze, der Ausbau von Speichern, Strom- und Schienennetzen, eine Wasserstoffinfrastruktur für die Industrie, einen völlig veränderten Kraftwerkspark und anderes mehr. Gleichzeitig ist die Beteiligung der Öffentlichkeit entscheidend, um die Bevölkerung bei den anstehenden Veränderungsprozessen einzubeziehen sowie die demokratischen Errungenschaften zu gewährleisten. Planung muss aber auch effizienter werden, damit wir rechtzeitig die erforderliche gesellschaftliche Transformation bewältigen. Denn Klimaschutz ist auch eine Zeitfrage.

Die Ecornet-Institute forschen seit langem in diesem Bereich. Sie evaluieren bestehende und entwickeln neue Planungskonzepte, welche die drei Ziele „zielkompatibel, partizipativ und effizient“ verbinden. In der Veranstaltung sollen daher Möglichkeiten und Grenzen der Planungsbeschleunigung thematisiert und sinnvolle Ansätze mit Experten*innen diskutiert werden.

 
EXPERT*innen: Dr. Martin Pehnt

Wissenschaftlicher Geschäftsführer des ifeu – Institut für Energie- und Umweltforschung Heidelberg

Dr. Michael Zschiesche

Geschäftsführer und Leiter des Fachgebiets „Umweltrecht & Partizipation“ des Unabhängigen Instituts für Umweltfragen (UfU)

Prof. Dr. Kai Niebert

Präsident des Deutschen Naturschutzrings (DNR)

Eva Maria Niemeyer

Hauptreferentin im Dezernat „Stadtentwicklung, Bauen, Wohnen und Verkehr“ des Deutschen Städtetags

Franziska Flachsbarth

Senior Researcher am Institutsbereich „Energie & Klimaschutz“ des Öko-Instituts

Silvia Schütte

Senior Researcher am Institutsbereich „Umweltrecht & Governance“ des Öko-Instituts

Moderation:

Larissa Donges

Wissenschaftliche Mitarbeiterin im Fachgebiet „Umweltrecht & Partizipation“ des Unabhängigen Instituts für Umweltfragen (UfU)

 
Kontakt: Ecological Research Network (Ecornet)

Roy Schwichtenberg

Tel.: +49 30 8845 9424 (aufgrund der Corona-Pandemie ist das Büro derzeit unregelmäßig besetzt)

office@ecornet.eu

   
Hinweise: Die Teilnehmenden haben die Möglichkeit, über den Chat Fragen einzubringen. Die Veranstaltung findet digital statt und wird aufgezeichnet. Die Teilnahme ist kostenfrei. Anmeldungen sind über das Anmelde-Formular möglich. Die Einwahldaten erhalten die Teilnehmenden im Vorfeld der Veranstaltung per Mail.


Bürgerrat „Deutschlands Rolle in der Welt“ – Für mehr Klimaschutz!

https://deutschlands-rolle.buergerrat.de/

21. Oktober 2021

Bürgerrat „Deutschlands Rolle in der Welt“ – Wir müssen für Klimaschutz Verantwortung übernehmen!

Der Bürgerrat – ein durch Los und nach bestimmten Kriterien zusammengestelltes Gremium, welches den Querschnitt der Bevölkerung abbilden und zukunftsrelevante Themen besprechen soll, so die Idee. Für den zweiten bundesweiten Bürgerrat in Deutschland wurden 169 Teilnehmende aus verschiedenen Bundesländern nach den Kriterien Wohnort, Wohnortgröße, Alter, Geschlecht, Bildungsgrad und Migrationshintergrund per Los ausgewählt um über Corona, Welthandel, Friedenssicherung, Entwicklungshilfe, Migration oder Umweltschutz zu diskutieren.

Organisiert wird der Bürgerrat vom Verein Mehr Demokratie e.V. und LOS. Bei einem Bürgerrat kommen immer Politik, Zivilgesellschaft und Wissenschaft zusammen. Wissenschaftliche Institute und weitere Einrichtungen versorgen die Teilnehmenden dabei mit wichtigen Informationen zu den Themenfeldern und stehen repräsentativ für die Meinung der Wissenschaft. Die Teilnehmenden können diese Informationen in die Diskussion mit einfließen lassen und sind so befähigt, über die Themen fundiert zu debattieren. Das UfU war für diesen Bürgerrat als Experte geladen und hat die Umwelt- und Klimathemen zusammengefasst.

Ziel des Bürgerrates
Der Bürgerrat ist ein relativ neues Instrument in Deutschland. Es soll, wenn tauglich als weiteres Partizipationsformat in Deutschland dienen und dem Parlament wichtige Impulse für die Ausrichtung von Zukünften geben. Gerade bei zukunftsweisenden Themen wie Klimaschutz oder Welthandel kann der Bürgerrat eine Einschätzung darüber geben, wie sich die deutsche Bevölkerung zu diesen Themen verhält und der Politik wichtige Richtungen aufzeigen.

Thema Klimaschutz
Das UfU hat in diesem Bürgerrat die Umwelt- und Klimathemen zusammengefasst, ein wichtiges Teilthema von „Deutschlands Rolle in der Welt“. Dabei konnte festgestellt werden, dass das Thema Klimaschutz bei dem Großteil der Teilnehmer*innen eine wichtige Rolle spielt und die Bewältigung der mit dem Klimaschutz einhergehenden Aufgaben als zukunftsrelevant angesehen werden. Die Teilnehmenden haben Empfehlungen zum Wasserschutz, Erhaltung der Biodiversität und nachhaltigem Wirtschaften formuliert. Es wurde deutlich, dass sich auch in Deutschland Wirtschaft und Konsum an dem Prinzip der Nachhaltigkeit messen lassen soll. Schutz der biologischen Vielfalt und eine nachhaltige Kreislaufwirtschaft wird vom Rat empfohlen. Die genauen Ergebnisse hat das UfU zusammengefasst: Umweltpolitische Empfehlungen des Bürgerrats „Deutschlands Rolle in der Welt“ (PDF)

Verantwortung Deutschlands
Die Teilnehmenden des Bürgerrates machen unmissverständlich klar, dass sie Deutschland eine Vorbildfunktion in Fragen des Klimaschutzes zuschreiben. Die Politik müsse sich ihrer Verantwortung gewahr werden und alles dafür tun, das Deutschland als Beispiel für guten Klimaschutz gelten kann. Vor allem auch in Bezug auf Länder des Globalen Südens und anderen „benachteiligten“ Staaten sei Deutschland verpflichtet, Kooperationen einzugehen und nachhaltige Entwicklungen zu fördern.

Relevanz der Ergebnisse
Die Ergebnisse, die der Bürgerrat auf dem Themenfeld Umwelt- und Klimaschutz erarbeitet hat, sind dem Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit zugespielt worden. Die partizipative Rolle der Bürgerräte ist jedoch noch begrenzt. Die Ergebnisse werden zwar dem Bundestag und den entsprechenden Ministerien übermittelt, haben jedoch für diese keine Verbindlichkeit. Laut UfU sollte sich dies in Zukunft ändern, um aus dem Bürgerrat kein Alibiinstrument werden zu lassen. Wie genau die Bürgerräte in den Prozess mit eingebunden werden und wie weit die Ergebnisse rechtliche Relevanz haben können, darüber lässt sich diskutieren. Aber echte Partizipation ist nur möglich, wenn die Ergebnisse dieser Partizipation auch in irgendeiner Weise die politisch Verantwortlichen binden.

Das UfU wird sich in Zukunft für mehr Bürgerräte in Deutschland einsetzen.

Umweltpolitische Empfehlungen des Bürgerrats „Deutschlands Rolle in der Welt“ (PDF)


Energieeinsparprogramm (EEP) - Klimaschutz an Potsdamer Schulen

18. Oktober, 2021

Energieeinsparprogramm an Potsdamer Schulen (EEP) – mit Erfolg für mehr Klimaschutz in Potsdam – neue Broschüre erschienen!

Die Stadt Potsdam hat schon früh erkannt, dass es gerade an Schulen enorme Einsparpotentiale gibt. Seit 1998 gibt es deshalb das Energieeinsparprogramm an Potsdamer Schulen (EEP). Das Programm stellt jedes Jahr 60.000 EUR an Prämien für Energiesparmaßnahmen an Schulen bereit. Schulen können sich für die Teilnahme an diesem Programm bewerben und erhalten dadurch neben der monetären Unterstützung für konkrete Energiesparprojekte auch pädagogische Begleitmaterialien.

Wie funktioniert das Ganze?
Schulen, die aktiv teilnehmen, profitieren von den vielzähligen Angeboten des Projekts: Workshops, Rundgänge und das jeweilige, begleitete EEP-Jahresprojekt mit unterschiedlichen Themenschwerpunkten vermitteln Kompetenzen und regen zu Energieeinsparung und Klimaschutz an. Über die ausgeführten Maßnahmen sammeln die Schulen Punkte in einem Prämiensystem.

Seit 2017 setze das UfU die Maßnahmen zusammen mit der Berliner Energieagentur (BEA) um, welches durch den Kommunalen Immobilien Service (KIS) im Auftrag des Fachbereiches Bildung, Jugend und Sport der Landeshauptstadt Potsdam realisiert wird. Durch das Projekt EEP soll das bisher erreichte Energieverbrauchslevel an den Potsdamer Schulen gehalten und künftig unterschritten werden.

In den vergangenen Jahren beteiligten sich jeweils 38 Potsdamer Schulen aktiv daran. So erarbeiteten Schüler*innen Konzepte dafür, wie an der eigenen Schule das Abfallaufkommen reduziert werden kann oder es etablierten sich bereits seit langem verantwortlichen Dienste von Schüler*innen für Heizkörper, Fenster/Türen, Licht oder Abfalleimer, welche tatkräftig zu Energieeinsparungen beitragen.

Klimaschutz gelingt dann am besten, wenn aus tollen Ideen und erfolgreichen Aktionen dauerhafte Routinen entstehen. Die Potsdamer EEP-Schulen zeigen mit vielen guten Beispielen, wie das geht.

Mehr zum Programm und den Erfolgen können Sie nun auch in der offiziellen Broschüre zum Projekt nachlesen sowie auf der eigens für das EEP eingerichteten Website: www.energieeinsparprojekt-potsdam.de

Die vollständige Broschüre zum Programm finden Sie hier: EEP-Potsdam_Programmbroschüre (PDF)


10 Jahre Ecornet! Ein Netzwerk das Wissen und Wandel schafft!

14. Oktober, 2021

10 Jahre Ecornet

Das Netzwerk der unabhängigen Institute der Umwelt- und Nachhaltigkeitsforschung wird zehn Jahre alt.

2011 haben sich acht gemeinnützige Wissenschaftseinrichtungen – darunter das Unabhängige Institut für Umweltfragen – zum Ecological Research Network (Ecornet) zusammengeschlossen, um, die wissenschaftliche Arbeit rund um Nachhaltigkeit, Umwelt-, Klima- und Ressourcenschutz noch stärker in den öffentlichen und politischen Fokus zu rücken. Ihr gemeinsames Ziel: wissenschaftlichen Background für die Gestaltung einer nachhaltigen Welt liefern, Lösungen für die dafür notwendigen Veränderungen in Wirtschaft und Gesellschaft entwickeln und Handlungsoptionen mit den vielfältigen Akteuren zu diskutieren.

Die Institute arbeiten in unterschiedlichen Konstellationen regelmäßig an verschiedenen Projekten zusammen. Gleichzeitig findet regelmäßig die Veranstaltungsreihe Zukunftsforum Ecornet statt, bei welchem die Institute wichtige Themen der Zukunft diskutieren. Im Rahmen des Jubiläums finden mehrere Zukunftsforen statt.

Die Jubiläumspressemitteilung können Sie hier lesen:  Pressemitteilung_10-Jahre-Ecornet (PDF)
Die Jubiläumsveranstaltung und die Anmeldung finde Sie hier: 10 Jahre Ecornet

Mitglieder des Ecornet sind:


KlimaVisionen - Teilnahme ab sofort möglich!

12. Oktober, 2021

KlimaVisionen – Teilnahme ab sofort möglich!

Interessierte Schulen können sich ab jetzt für das UfU-Projekt KlimaVisionen anmelden.

Das UfU-Projekt KlimaVisionen erstellt in gemeinsamer Zusammenarbeit zwischen Schulen, Schüler*innen und dem UfU individuelle Roadmaps für den Weg hin zur klimaneutralen Schule. Ziel ist, durch thematische Inputs und Workshops, einen KlimaCheck sowie eine Beratung konkret umsetzbare Projekte zu finden und so den Weg für eine klimaneutrale Schule der Zukunft zu ermöglichen.

Das Projekt besteht aus mehreren zentralen Punkten:

  1. Klimacheck: Im KlimaCheck wird herausgefunden, wo in der Schule der größte Handlungsbedarf besteht.
  2. Themen-Workshops: In den Themen-Workshops wird mit den Schüler*innen und Lehrenden das Thema Klimaneutralität erarbeitet. Dabei werden neben der Wissensvermittlung auch die Gestaltungs- und Handlungskompetenzen gefördert.
  3. Sprechstunde: In der Sprechstunde erhalten die Schulen Unterstützung und es wird der Erfahrungsaustausch mit anderen am Projekt teilnehmenden Schulen ermöglicht.

 

Folgende Workshops werden unter anderem angeboten:

Zur genauen Projektbeschreibung geht’s hier: https://www.ufu.de/projekt/klimavisionen/
Zur Projektanmeldung geht’s hier: https://www.ufu.de/klimavisionen-anmeldung/


Fünfter Aarhus-Workshop zu Klimaschutzgesetzen in der EU

Photo by Christian Lue on Unsplash

27. September 2021

Fünfter Aarhus-Workshop zu Menschenrechten und Klimaschutzgesetzen in der EU

Am 7. September 2021 organisierte das UfU zusammen mit slowenischen NGOs den fünften Aarhus-Workshop zum Thema: Zusammenhang von Menschenrechten, Klimaschutzgesetzen und der Aarhus-Konvention in der Europäischen Union (EU). Im Mittelpunkt stand die Frage, wie Bürger*innen und zivilgesellschaftliche Organisationen in umwelt- und klimapolitische Prozesse auf EU-Ebene und in den Mitgliedstaaten eingebunden werden.

Die 1998 von der Europäischen Union und ihren Mitgliedstaaten verabschiedete Aarhus-Konvention legt den Grundstein für das Recht auf Information und auf Beteiligung, um eigene Vorstellungen von einem klimaneutralen Europa wirksam einbringen zu können und für Klagerechte in Umweltangelegenheiten. Aufgrund der Konvention haben die Zivilgesellschaft und Nichtregierungsorganisationen formal das Recht, vor Gericht zu gehen und EU-Entscheidungen anzufechten, wenn Umwelt- und Klimaschutzgesetze mutmaßlich verletzt werden. Beispiele für solche Verwaltungsentscheidungen sind die Genehmigung neuer Projekte für fossile Brennstoffe, Fischereiquoten, die Genehmigung staatlicher Beihilfen für Kernkraftwerke und viele mehr. Da die Europäische Union dafür kritisiert wird, dass sie Bürger*innen und Nichtregierungsorganisationen aber in der Praxis keine Möglichkeit gibt, ihre Entscheidungen zu überprüfen, wird die Aarhus-Verordnung momentan überarbeitet.

Der Workshop fand nur wenige Wochen vor der siebten Tagung der Vertragsparteien der Aarhus-Konvention (sog. „MoP 7″; vom 18. bis 21. Oktober 2021 in Genf) und somit zu einem entscheidenden Zeitpunkt statt. Denn von der Vertragsstaatenkonferenz werden richtungsweisende Entscheidungen, auch hinsichtlich des Rechtsschutzes erwartet.  Daher wurde auf dem Workshop ausgiebig erörtert, ob die zu erwartende überarbeitete Aarhus-Verordnung und andere EU-Gesetze letztendlich mit der Aarhus-Konvention in Einklang sein werden und wo weiterhin Umsetzungsdefizite bestehen. Die rund 50 Teilnehmenden aus Umweltverbänden, Stiftungen, Universitäten, Regierungsorganisationen sowie Jurist*innen – vor allem aus Slowenien, Deutschland und Brüssel diskutierten auch die Herausforderungen innerhalb einzelner Mitgliedstaaten sowie Möglichkeiten, die (rechtliche) Beteiligung von Bürger*innen und NGOs am Klima- und Umweltschutz zu verbessern.

Redner*innen:

Dr. Vasilka Sancin, Assistenzprofessorin an der Universität Ljubljana & Direktorin des Zentrums für Internationales und Wirtschaftsrecht;

Dr. Roda Verheyen, LL.M., Umweltanwältin der Rechtsanwälte Günther Partnerschaftsgesellschaft;

Mag. Senka Šifkovič Vrbica, Umweltanwältin am Institut für Raumordnungspolitik (IPoP);

Sebastian Bechtel, LL.M., Jurist für Umweltdemokratie bei ClientEarth Brüssel;

Mag. Tanja Pucelj Vidovič, Focal Point für die Aarhus-Konvention im Ministerium für Umwelt und Raumordnung;

Matthias Sauer, Referatsleiter des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit;

Alistair McGlone, Direktor bei Alistair McGlone and Associates Ltd & ehemaliges Mitglied des Aarhus Convention Compliance Committee;

Dr. Maša Kovič Dine, Assistenzprofessorin an der Universität von Ljubljana;

Dr. Maria Alexandra de Sousa Aragão, Professorin an der Universität von Coimbra;

Aljoša Petek, Umweltanwältin bei PIC – Rechtszentrum für den Schutz der Menschenrechte und der Umwelt.

 

In der ersten lebhaften Podiumsdiskussion über das bevorstehende Treffen der Vertragsparteien der Aarhus-Konvention (MoP-7) diskutierten die Podiumsteilnehmer*innen Mag Tanja Pucelj Vidovič; Matthias Sauer und Alistair McGlone darüber, ob die Europäische Union ihren EU-Bürger*innen und NGOs ausreichenden Zugang zu den Gerichten gewährt oder nicht. Dr. Michael Zschiesche, Geschäftsführer und Vorstandsvorsitzender des UfU, betonte dazu: „Die Doppelmoral der Europäischen Union muss aufhören. EU-Bürger*innen und Nichtregierungsorganisationen müssen in der Lage sein, die Europäische Union zur Rechenschaft zu ziehen, wenn ihre Entscheidungen der Umwelt und dem Klima schaden, so wie die Zivilgesellschaft die Mitgliedstaaten in Umweltfragen zur Rechenschaft ziehen kann.“  Alistair McGlone unterstrich: „Die EU sollte sich für Rechenschaftspflicht und internationale Rechtsstaatlichkeit einsetzen, um zu vermeiden, dass ihr Ruf als weltweit führendere Akteur*in in Umweltforen beschädigt wird.“

 

Die zweite Podiumsdiskussion befasste sich mit dem Zusammenspiel von der Beteiligung der Öffentlichkeit an umweltpolitischen Entscheidungen und sogenannten Umwelt- und Klimaklagen. Dr. Maša Kovič Dine, Dr. Maria Alexandra de Sousa Aragão und Aljoša Petek formulierten es so: „Ordnungsgemäße Planungs- und Genehmigungsverfahren mit frühzeitiger, umfassender und effektiver Öffentlichkeitsbeteiligung auf Ebene der Mitgliedstaaten und der EU können langwierige und teure Rechtsstreitigkeiten vor Gericht verhindern. Aktive Bürger*innenbeteiligung verhindert langfristige finanzielle Kosten durch Umweltzerstörung.“

 

Die Diskussionsteilnehmer*innen waren sich außerdem einig, dass die derzeitigen Beteiligungsformate nicht den Bedürfnissen der jungen Generation entsprechen, die sich stark für Klimaschutz und nachhaltige Entwicklung engagiert.

 

Präsentationen:

– Gesamtpräsentation mit allen Vorträgen: Menschenrechte, europäische und nationale Klimagesetze und die Bedeutung der Aarhus-Konvention;

Die Sicht der slowenischen Umwelt-NGOs auf die slowenische EU-Ratspräsidentschaft in Umweltfragen.

Presseerklärung:

Wie die Europäische Union seit zwei Jahrzehnten gegen internationales Umweltrecht verstößt.

NGOs, die den Workshop organisiert haben:

  • UfU – das Unabhängige Institut für Umweltfragen,
  • PIC – das Rechtszentrum für den Schutz von Menschenrechten und Umwelt,
  • IPoP – das Institut für Raumordnungspolitiken
  • Umanotera – die slowenische Stiftung für nachhaltige Entwicklung
  • CIEL – Zentrum für internationales Recht und Wirtschaftsrecht

Über die Workshops:

In den Jahren 2020 und 2021 wurden insgesamt fünf digitale Aarhus-Workshops durch das UfU organisiert. Am 11. Mai 2020, 30. Juni 2020, 17. November 2020, 24. März 2021 und 7. September 2021 nahmen interessierte Teilnehmer*innen aus Belgien, Deutschland, Portugal und Slowenien an den Workshops teil. Ein gemeinsames Positionspapier „Deutsch-Portugiesisch-Slowenische Erklärung der Zivilgesellschaft zum Rechtszugang für Bürger*innen und NGOs auf EU-Ebene“ wurde veröffentlicht. Das UfU dankt allen, die zu den fünf Aarhus-Workshops beigetragen und zu einem Erfolg gemacht haben.

Alle Aarhus-Workshops sind Teil des Projekts „Europäische Umsetzung der Aarhus-Konvention im digitalen Zeitalter (EU-AarKo)“ des Unabhängigen Instituts für Umweltfragen UfU e.V. Dieses Projekt wird vom Umweltbundesamt (UBA) und dem Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit im Rahmen der Verbändeförderung gefördert.

Bei Fragen zum Thema wenden Sie sich bitte an Larissa Donges.

Weitere Informationen zur Aarhus Konvention und ihrer Umsetzung auf europäischer Ebene finden Sie hier: www.aarhus-konvention.de

Für weitere Informationen über das EU-AarKo-Projekt und seinen Hintergrund klicken Sie bitte hier.


Ein Gesetz mit Lücken - Das Berliner Klimaschutz- und Energiewendegesetz

21. September 2021

Ein Gesetz mit Lücken

UfU nimmt zum Berliner Klimaschutz- und Energiewendegesetz Stellung

Am 19. August verabschiedete das Berliner Abgeordnetenhaus eine Novelle des Berliner Klimaschutz- und Energiewendegesetzes. Ein Gesetz, dass Berlin langfristig klimaneutral machen und die Energiewende forcieren soll.

Mit der Novelle hat das Abgeordnetenhaus das Gesetz nochmal deutlich verschärft, sodass es zu den ambitioniertesten Klimaschutzgesetzen in Deutschland zählt. In seiner Radikalität, Tiefe und Kurzfristigkeit gibt es kaum ein vergleichbares Landesgesetz. Die Klimaziele wurden drastisch erhöht, der Zeitrahmen, in dem die Ziele zu erreichen sind, teilweise um bis zu 5 Jahre verkürzt.

Das UfU hat sich intensiv mit dieser Novelle auseinandergesetzt und dazu Stellung bezogen. Grundsätzlich ist zu sagen: Wir begrüßen die ambitionierten Ziele des EWG Bln sehr. Der Dringlichkeit mit der wir uns der Energiewende in Berlin stellen müssen, wird mit diesem Gesetz Rechnung getragen. Allerdings haben wir begründete Zweifel an einer Zweckmäßigkeit der Verschärfung, wenn jetzt bereits absehbar ist, dass die Zielmarken des Gesetzes verfehlt werden. Das Gesetz droht zu einem weiteren Papier mit Zielsetzungen zu verkommen, die am Ende nicht umgesetzt werden.

Unsere Kernkritik: In dem Gesetz werden behördliche Verwaltungsprozesse und ihr Zeitaufwand konsequent vernachlässigt. Es werden beispielsweise Zielmarken mit Einsparungen von 80 Prozent im Primärenergieverbrauch bei öffentlichen Gebäuden gesetzt. Gleichzeitig wird ignoriert, dass es in sieben Berliner Bezirken bereits vollständig ausgearbeitet Sanierungsfahrpläne für diese Gebäude gibt, mit deutlich geringeren Einsparpotentialen. Es müsste also entweder doppelt saniert, die Planungen grundlegend überarbeitet werden oder die Zielsetzung des Gesetzes ist schon jetzt nicht haltbar. Schulen sollen neue Effizienzstandards bekommen, ohne zu berücksichtigen, dass durch die aktuelle Schulbauoffensive die Planungsverfahren und Genehmigungen für viele Schulen bereits abgeschlossen sind. Denn Arbeiten an öffentlichen Gebäuden wie Schulen werden teilweise Jahre im Voraus beantragt und genehmigt. Das Gesetz kann also nur durch Doppelsanierungen und erhöhten finanziellen Aufwand greifen.

Wir haben viele weitere Punkte im Gesetz gefunden, die wir mit der aktuellen personellen Besetzung auf allen Verwaltungsebenen für schlicht nicht umsetzbar halten. Der akute Fachkräftemangel, auch in den Bauämtern, verhindert schnelles und punktiertes Handeln. Dies sollten die Probleme sein, mit denen sich das Abgeordnetenhaus beschäftigt, bevor es weitere Novellen von Klimaschutzgesetzen verabschiedet, die so nicht einzuhalten sind.

Link: Hier geht’s zu unserer Stellungnahme: UfU nimmt zum EWG Bln Stellung