Was ist Umweltrecht?

Das Umweltrecht ist vielfältig und einem ständigen Wandel unterzogen. Umweltgesetzgebung findet auf allen politischen Ebenen statt – vom internationalen Umweltvölkerrecht (z.B. Aarhus-Konvention und Pariser Klimaschutzabkommen) über zahlreiche europäische Verordnungen und Richtlinien bis hin zu den vielen deutschen Gesetzen und Verordnungen auf Bundes- und Landesebene. Das Umweltrecht regelt beispielsweise Rechte, Pflichten und Verbote im Hinblick auf den Umgang mit verschiedenen Umweltmedien (Wasser, Boden, Biodiversität, Klima).

Welche Bedeutung hat Umweltrecht für unser Leben?

Eine besonders relevante umweltrechtliche Frage ist, wie Umweltbelange im Planungsrecht zu berücksichtigen sind. Dies betrifft vor allem die Zulassung von großen Infrastrukturvorhaben oder Industrieanlagen. Für den Schutz der Umwelt ist es zentral, dass die geltenden umweltrechtlichen Vorschriften in solchen Verfahren beachtet und durchgesetzt werden. Die Beteiligung von Bürger*innen und Umweltverbänden ist hierfür ein wichtiger Baustein, damit Umwelt-, Natur- und Klimaschutz neben den häufig besonders stark vertretenen Wirtschaftsinteressen zur Geltung kommen. Daher begleiten und evaluieren wir Öffentlichkeitsbeteiligungsverfahren, benennen Probleme und entwickeln Lösungsvorschläge.

Gegenwärtig besteht zudem ein gewaltiger und dringender Handlungsbedarf, um unsere Infrastruktur für die Transformation zur Klimaneutralität und insbesondere die Energiewende zu ertüchtigen. Planungsverfahren für klima- und umweltfreundliche Vorhaben müssen daher schneller durchgeführt werden. Notwendig sind effektive Maßnahmen, die Verfahrensabläufe beschleunigen, ohne dabei Umweltstandards abzubauen oder Beteiligungs- und Klagerechte der Zivilgesellschaft zu beschneiden. Um dies zu erreichen, bringen wir uns aktiv in den politischen Prozess ein und geben beispielsweise Stellungnahmen zu aktuellen Gesetzesentwürfen ab.

Unsere Arbeit in dem Themengebiet

„Mit unserer Expertise bringen wir uns aktiv in aktuelle politische Debatten ein und fungieren als Bindeglied zwischen Politik und Zivilgesellschaft. Wir unterstützen Verwaltung, politische Akteure und Verbände wissenschaftlich bei der Umsetzung und Weiterentwicklung nationaler und europäischer Gesetze sowie internationaler Verträge auf dem Gebiet des Umweltrechts. Die Bandbreite unserer Projekte variiert dabei von Projekten zum Umweltrechtsschutz in Deutschland, über Projekte im europäischen Ausland, beispielsweise zur Überwachung von Industrieemissionen in Slowenien, bis hin zu außereuropäischen Projekten zur Luftreinhaltung oder dem Bodenschutz in Vietnam.“

Aktuelle UfU-Projekte in diesem Themenfeld:

Unsere Arbeit zur Aarhus-Konvention:

Interview Prof. Schomerus

Die Aarhus-Konvention - Einfach erklärt.